Zahnmedizinische Leistungsabrechnung

Liebe Patientinnen, Liebe Patienten,

grundsätzich behandeln wir Ihre Zähne unabhängig davon, wie sie versichert sind.

Die gesetzlichen Krankenkassen vergüten allerdings nur eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistung“. Also eine Schulnote 4. 

Zudem wurde Anfang 2023 eine Budgetierung eingeführt - die Behandlung der gesetzlich versicherten Patienten wird damit weiter eingeschränkt, da die erbrachten zahnmedizinischen Leistungen von der Krankenkasse nicht vergütet oder zurückgefordert werden.

 

Für privat Versicherte oder Selbstzahler sieht es anders schlecht aus:
Auch wenn die Versicherungsbeiträge jährlich steigen - Die Gebührenordnung für Zahnärzte wurde seit 1988(!) nicht mehr angepasst. Selber ein Inflationsausgleich gab es nicht.


Was bedeutet das für die Zahnmedizin in Deutschland?

  • Innovationsbremse
    Investitionen in aktuelle oder moderne Geräte sind kaum noch finanzierbar und unattraktiv, da sich diese Geräte kaum noch/nicht amortisieren.
  • Praxissterben auf dem Land
    Neue Niederlassungen und Selbständigkeit werden unattraktiv, da die Kredite mit hochwertiger Zahnmedizin nur noch schwer abbezahlt werden können.
  • Schneller, Schneller, Schneller
    Um die steigenden Kosten (Gehälter, Miete, Strom, Gas, Dienstleister, Bürokratie) zu kompensieren, müssen die Behandlungen immer effizienter und schneller werden, was irgendwann unweigerlich zu einer mangelnden Behandlungsqualität führen muss.

Gesetzlich Krankenversichert (GKV)

Der einheitliche Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) ist eine „abgespeckte Version“ der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). 

Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen“ (§ 12 SBG V - Wirtschaftlichkeitsgebot).

Das bedeutet, dass Leistungen wie Zahnimplantate, Vollkeramikkronen, CMD-Behandlungen, digitale Abdrücke und langlebige/sinnvolle Versorgungen hier nicht enthalten sind.

Zudem hat sich hier ein extrem komplexes, kaum durchsichtiges (deutsches) bürokratisches Abrechnungssystem etabliert - mit Anträgen, Vordrucken, Erstattungen, Regel- und andersartigen Versorgungen, Gutachtern, Genehmigungen, eRezepten, etc.

Eine zusätzliche Budgetierung limitiert seit Anfang 2023, wieviel pro Patient/Quartal abgerechnet bzw. behandelt werden darf.


Privat Versicherte und Selbstzahler (GOZ)

Die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) regelt die Vergütung von zahnärztlichen Leistungen und ist für alle Zahnärzte in Deutschland bei der Honorarfindung bindend.

Das Honorar setzt sich aus Leistung, Punktwert und Faktor zusammen.
Der Faktor 2,3 (normale Behandlung) bis 3,5 (schwierige/komplexe Behandlung) war bereits 1988 aktuell und wurde, zusammen mit dem Punktwert, seitdem nicht mehr angepasst.

 

Kurz: 2,3 bis 3,5 -facher Faktor bedeutet, dass die Rechnung identisch mit einer Rechnung aus dem Jahr 1988 ist!!


Beihilfe

Die Beihilfe ist ein eigenständiges Krankensicherungssystem für Beamten und Richter und soll diese entlasten. Sie übernimmt 50-80% der medizinischen Leistungen. Beamte versichern den Rest mit einer privaten Krankenversicherung. Gerade bei der Beihilfe gibt es immer wieder massive Erstattungsprobleme und ein komplexes Papier-Verwaltungs-Antrags-Erstattungswesen.


Praxisentscheidung/Behandlungsphilosophie:

Durch dieses System sind wir Zahnärzte gezwungen uns zu entscheiden, ob wir jedes(!) Jahr inflationsbedingt 3-10% mehr und schneller behandeln, Materialqualität und Personal einsparen sowie Geräteinnovation vermeiden - zu Lasten der Behandlungsqualität

ODER

ob die Qualität ganz oben steht und mit der notwenigen Zeit & durch moderne und bewährte Behandlungsmethoden das Optimum für Ihre Zahngesundheit umgesetzt werden kann.


Welche Folgen bzw. Konsequenzen hat das für Sie?

  1. Der Gesetzgeber sieht weiterhin keine Handlungsnotwendigkeit, daher werden die inflationsbedingten Kosten als Zusatz- oder Mehrkosten leider weiterhin auf den Patienten übertragen werden müssen.
  2. Es wird Ihnen eine moderne und hochwertige Zahnmedizin für ihre individuelle Zahnsituation vorgeschlagen und nicht das was ihre Versicherung/der Versicherungsangestellte vorschlägt oder möchte.
  3. Der Abrechnungsfaktor liegt inflationsbedingt im Jahr 2023/2024 zwischen 4,1 (einfache Behandlung) und 6,2 (komplexe/schwierige/zeitaufwendige Behandlung).

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung!

 

Ihre Praxis AurichDental